Zahnunfälle passieren häufiger, als Sie vielleicht denken: Vor allem in der Freizeit und bei sportlichen Aktivitäten kann es sehr schnell zu Verletzungen der Zähne kommen. Betroffen sind grundsätzlich alle Altersgruppen - Kinder, Jugendliche und sportlich Aktive allerdings in besonderem Maße. Dass verletzte Zähne oftmals noch zu retten sind, ist dabei den Wenigsten bewusst. Umso wichtiger ist es zu wissen, was bei einem Zahnunfall geschieht, welche Verletzungsarten auftreten können und wie Sie bei einem Unfall am besten reagieren.

Übersicht dieses Artikels

Verletzungsarten und Therapiemöglichkeiten bei einem Zahnunfall

Zahnunfälle ereignen sich in der Regel unvorhersehbar und durch Einwirkung großer Kraft, etwa bei Stürzen, Zusammenstößen oder wenn der Kopf hart von einem Gegenstand (zum Beispiel einem Ball oder Schläger beim Sport) getroffen wird. Ist das Gebiss nicht geschützt, etwa durch einen Mundschutz beim Sport oder einen Kinnschutz am Fahrradhelm, überträgt sich die Kraft direkt auf den Kiefer. Im schlimmsten Fall sind ausgebrochene oder abgebrochene Zähne das Resultat. Aber nicht immer zeigen sich Unfallfolgen so direkt und eindeutig: Oftmals klagen Unfallopfer auch über

  • gelockerte,
  • verschobene oder
  • gebrochene bzw. gerissene Zähne.

Besonders nach Unfällen gilt die Aufmerksamkeit zunächst meist dem Allgemeinbefinden und gegebenenfalls vorhanden Verletzungen wie Brüchen, offenen Wunden oder ähnlichem. Wichtig ist es in dieser Situation aber auch, an die Zahngesundheit zu denken. Nur wer neben den offensichtlichen körperlichen Beschwerden auch sein Gebiss untersucht oder untersuchen lässt, kann Zahnverluste infolge eines Unfalls vermeiden.

Abgebrochener Zahn: Gute Aussicht auf Wiederherstellung

Zu den häufigsten Zahnverletzungen infolge eines Unfalls zählen abgebrochene Zähne. In diesem Zusammenhang spricht die Medizin auch von einem Zahntrauma, also einer Wunde, Verletzung oder Schädigung. Ein abgebrochener Zahn sollte in jedem Fall zahnärztlich versorgt werden, um mittel- und langfristigen Zahnverlust zu vermeiden.

Im einfachsten Fall ist das abgebrochene Zahnstück vorhanden und der Zahnarzt klebt es zeitnah mit einem Spezialkleber wieder an. Der Zahn ist dann zwar nicht mehr ganz so belastbar wie ein gesunder Zahn, aber trotzdem gesund und in optisch gutem Zustand.

Ist das abgebrochene Zahnstück nicht vorhanden, kann der Zahnarzt den Zahn oftmals mit Kronen und Veneers versorgen. Fehlen große Zahnstücke, hat der Zahnarzt je nach Befund zwei Optionen: Er kann den Zahnrest als Basis für einen Wiederaufbau nutzen – oder er entfernt ihn und ersetzt den Zahn mit adäquatem Zahnersatz wie einem Implantat oder einer Brücke.

Ausgeschlagener Zahn: Wiedereinsetzen möglich

Wussten Sie, dass ausgeschlagene Zähne wieder eingesetzt werden können? Dazu ist es allerdings notwendig, schnellstmöglich einen Zahnarzt oder eine auf Zahnunfälle spezialisierte Klinik aufzusuchen. Je nach Zustand kann ein Zahn bis zu 48 Stunden nach dem Unfall wieder eingesetzt werden. Im Idealfall sind die Zellen an der Oberfläche der Zahnwurzel noch aktiv genug, um den Zahn einheilen zu lassen. Schlagt die Einheilung fehlt oder ist der Zahn nicht auffindbar, schließt individuell passender Zahnersatz zu Lücke. Je nach Zustand des Gebisses kann der Arzt ein Implantat einsetzen oder eine Brücke anfertigen lassen. Ausschlaggebend für die Therapiewahl ist neben der Versicherungs- und Finanzsituation des Patienten, ob und inwiefern nebenstehende Zähne ebenfalls geschädigt worden sind. Eignen sich Nachbarzähne nicht als Brückenbasis, kann ein Implantat die einzige Möglichkeit sein, den ausgeschlagenen Zahn zu ersetzen.

Gelockerter bzw. verschobener Zahn: Am besten in Ruhe lassen

Gelockerte oder verschobene Zähne infolge eines Unfalls sollten Sie zwar auch in jedem Fall zahnärztlich untersuchen lassen. Im einfachsten Fall reicht es aber aus, die Zähne einfach vorsichtig zusammenzubeißen. Die Betonung liegt dabei auf vorsichtig, um Folgeschäden zu vermeiden. Ein Besuch beim Zahnarzt gibt darüber Auskunft, ob die Zahnwurzel geschädigt wurde oder ob es notwendig ist, den verschobenen Zahn zu richten.

Gebrochener Zahn bzw. Riss im Zahn: Zahnerhalt fast immer möglich

Auch einen gebrochenen Zahn kann der Zahnarzt noch retten. Die Therapie richtet sich danach, wie der Bruch oder Riss verläuft und wie tief er ist. Oberflächliche, kleine Risse an der Kaufläche sind zum Beispiel nicht behandlungsbedürftig – vertikale Risse aber in jedem Fall. Zu den häufigsten Begleiterscheinungen bei Rissen im Zahn zählt eine Schädigung der Pulpa, also des Zahnmarks oder Zahnnervs. Um den Zahn erhalten zu können, führt der Zahnarzt deshalb häufig eine Wurzelbehandlung durch. Im Anschluss gilt es, den Zahn zu stabilisieren, etwa durch einen Aufbau mit Kunststoff oder eine Krone.

Zahnunfall – und nun?

Ein Zahnunfall geht oftmals mit heftigen Schmerzen und blutenden Wunden einher, was viele Verletzte in Panik versetzt. Regel Nummer eins lautet daher: Ruhe bewahren! Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  • Mundhöhle auf Verletzungen untersuchen
  • Zähne oder Zahnteile aus dem Mund entfernen, um Verschlucken und weitere Verletzungen zu vermeiden
  • bei Blutungen vorsichtig auf ein sauberes Stück Stoff (beispielsweise Taschentuch, Mullbinde) beißen und von außen kühlen
  • Zähne oder Zahnfragmente sicher und sorgfältig aufbewahren (ideal: Zahnrettungsbox aus der Apotheke, kalte H-Milch oder Frischhaltefolie eignen sich auch)
  • schnellstmöglich Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen
  • Unfallprotokoll beim Zahnarzt anfertigen lassen, um unfallbedingte Schäden zu dokumentieren
  • Meldung bei der Krankenkasse und gegebenenfalls der Zahnzusatzversicherung, damit auch die Kosten von Folgeschäden übernommen werden.

Das sollten Sie bei einem Zahnunfall vermeiden

Damit ein Zahnunfall nicht zum Zahnverlust führt, ist es wichtig, einige einfache Grundregeln zu beachten. Vermeiden sollten Sie vor allem,

  • in Panik zu geraten oder den Unfall herunterzuspielen,
  • Zähne oder Zahnteile herunterzuschlucken,
  • den Mund zuschwellen zu lassen (deshalb: kühlen),
  • die Zähne oder Zahnfragmente zu reinigen,
  • die Zahnwurzel anzufassen,
  • die Zähne oder Zahnfragmente austrocknen zu lassen,
  • die Zähne oder Zahnfragmente in Wasser zu legen (geeignet sind lediglich die Nährlösung aus der Rettungsbox oder kalte Milch) und
  • den Besuch beim Zahnarzt oder in der Zahnklinik zu verzögern.

Alle diese Fehler können dazu führen, dass ein geschädigter Zahn nicht mehr repariert und ein ausgeschlagener Zahn nicht mehr eingesetzt werden kann.

Zahntrauma: Wer übernimmt die Kosten?

Zahnunfälle können teuer werden – vor allem dann, wenn der Zahnarzt einen Zahn neu aufbauen oder vollständig ersetzen muss. Die Unfallsituation entscheidet darüber, wer für die Kosten aufkommen muss. So geht zum Beispiel die Berufsgenossenschaft in Leistung, wenn der Unfall

  • in einer Kindereinrichtung oder auf dem direkten Weg zwischen Einrichtung und Wohnung,
  • in einer Bildungseinrichtung (Schule, Universität) oder auf dem direkten Weg zwischen Einrichtung und Wohnung sowie
  • am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zwischen Arbeit und Wohnung

geschieht. Eine Unfallversicherung übernimmt die Kosten zum Beispiel bei Unfällen im Sportverein oder wenn eine private Unfallversicherung besteht. Alternativ tragen auch die Krankenkassen die Behandlungskosten – allerdings nicht in dem Umfang wie beispielsweise die Berufsgenossenschaften.

Können die Therapiekosten von keinem dieser Ansprechpartner getragen werden, ist es auch möglich, den Unfallverursacher in Regress zu nehmen. In diesem Fall geht dessen Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher selbst in Leistung.

Grundsätzlich gilt: Ziel der Behandlung infolge eines Zahntraumas ist immer die Wiederherstellung des Gebisses in den Zustand vor dem Unfall. Diese Kosten übernehmen die entsprechenden Träger in der Regel auch problemlos. Die Kosten für Schönheitskorrekturen oder bereits überfällige Zahnbehandlungen tragen sie in der Regel jedoch nicht.