Ist von einem Frontzahn nicht viel mehr als die Zahnwurzel übrig, kann der Zahnarzt mithilfe eines in der Wurzel verankerten Stifts eine neue Zahnkrone schaffen. Ein solcher Stiftzahn ist deutlich günstiger als ein Zahnimplantat und erhält wenigstens einen Teil des natürlichen Zahns. Das Verfahren ähnelt dem Einsetzen eines Implantats, weshalb es häufig zu Verwechslungen zwischen diesen beiden Varianten des Zahnersatzes kommt. Hier erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, wie der Stiftaufbau abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Übersicht dieses Artikels

Was sind Stiftzähne und wofür werden sie verwendet?

Der umgangssprachliche Begriff Stiftzahn steht für eine stiftgetragene Krone, häufig auch als Jacketkrone bezeichnet. Hierbei wird ein Stift in der Zahnwurzel verankert und mit einer künstlichen Zahnkrone versehen. Diese Form des festsitzenden Zahnersatzes kam bereits im 19. Jahrhundert zur Anwendung. Allerdings bildeten Zahn und Stift damals noch eine Einheit, woraus sich der landläufige Name Stiftkrone ableitet.

Bei heutigen Stiftzähnen sind Stift und Zahnkrone nicht mehr miteinander verbunden. Dies ermöglicht es dem Zahnarzt, die Krone bei Bedarf auszutauschen, ohne den Stift komplett zu entfernen. Darüber hinaus lassen sich die Stifte bei modernen Modellen als Unterbau für Brücken und Teilprothesen verwenden. Daher hat sich unter Medizinern auch die Bezeichnung „im Wurzelkanal verankertes Aufbausystem“ etabliert.

Ein Stiftzahn kommt als Zahnersatz in Frage, wenn vom betreffenden Zahn nicht mehr viel Substanz oder nur noch die Zahnwurzel übrig ist. Häufig setzen Zahnärzte ihn nach einer Wurzelbehandlung ein. Er füllt nicht nur die unschöne Zahnlücke, sondern sorgt zugleich für eine mechanische Stabilisierung des Zahns, der dadurch länger erhalten bleiben kann. Möglich ist das jedoch nur, wenn die Wurzel noch vollständig, intakt und ausreichend stabil im Kiefer verankert ist.

Stiftzahn und Zahnimplantat – worin unterscheiden sie sich?

Grund für die häufige Verwechslung dieser Zahnersatz-Varianten ist das bei beiden verwendete Prinzip „Wurzel – Aufbau – Krone“. Im Gegensatz zum Stiftzahn setzt der Zahnarzt das Implantat jedoch als Ersatz für die ursprüngliche Zahnwurzel direkt in den Kiefer ein. Bei Stiftkronen bleibt die natürliche Wurzel hingegen erhalten, auch wenn der Zahn bereits abgestorben ist. Aufgrund ihrer geringeren Belastbarkeit kommen Stiftzähne ausschließlich im Frontzahnbereich zur Anwendung, während Implantate im gesamten Kiefer möglich sind.

Zahnimplantate halten im Prinzip ein Leben lang. Nach zehn Jahren liegt die Haltbarkeit bei etwa 90 Prozent. Die Lebensdauer des Stifts ist dagegen durch die Alterung der Zahnwurzel beschränkt. Erfüllt diese natürliche Halterung ihren Zweck nicht mehr, muss der Zahn komplett entfernt und durch ein Implantat oder anderweitigen Zahnersatz ersetzt werden.

Im Gegensatz zum Stiftzahn muss ein Zahnimplantat erst mit dem Kiefer verwachsen, bevor es voll belastbar ist. Daher dauert die Behandlung bis zum Aufbringen der neuen Krone wesentlich länger als bei einem Stiftaufbau. Üblicherweise fallen dafür auch deutlich höhere Kosten an.

Wie wird der Stiftzahn eingesetzt?

Da der Zahn oftmals bereits stark zerstört ist, beginnt der Stiftaufbau in den meisten Fällen mit einer Wurzelbehandlung. Dabei entfernt der Zahnarzt das Zahnmark und stellt sicher, dass die Wurzelkanäle sauber sind. Anschließend bringt er den Stift, einen sogenannten Radixanker, in den Zahnstumpf ein und fixiert ihn mit Zahnzement. Letzteren schleift er nach dem Festwerden ab, um eine glatte Oberfläche zu erhalten.

Bei Zähnen mit mehreren Wurzelkanälen muss der Mediziner zunächst entscheiden, wohin er den Stift setzt. In der Regel wählt er anhand eines Röntgenbildes den Kanal, dessen Wurzel den folgenden Anforderungen am ehesten entspricht:

  • ausreichende Verankerung im Knochen,
  • großer Durchmesser,
  • richtige Einschubrichtung,
  • gerader Verlauf über eine weite Strecke.

Sofern kein Kanal alle Anforderungen erfüllt, kann es erforderlich sein, mehrere Stifte im selben Zahn einzubringen.

Sitzt die Verankerung fest im Wurzelkanal, stattet der Zahnarzt den Stift mit einer provisorischen Krone aus. Anschließend kümmert er sich um die Umgebung des Zahns, insbesondere um den Zahnfleischsaum. Dieser bietet zum einen der Zahnwurzel mit dem darin befestigten Stiftzahn mehr Stabilität und verbessert zum anderen auch die Ästhetik.

Regelmäßige Nachkontrollen gewährleisten, dass der Heilungsprozess im normalen Rahmen verläuft. Ist alles gut verheilt, ersetzt der Zahnarzt das Provisorium durch eine richtige Krone. Als Material kommen hierfür Keramik, Kunststoff oder Metall (Titan, Gold oder verschiedene Nichtedelmetalle) infrage. Die feste Verbindung zwischen Stift und künstlicher Zahnkrone entsteht mithilfe eines Gewindes, mit Kleber oder mit Zement.

Eine Alternative zum normalen Aufbau ist das indirekte Verfahren. Bei dem sogenannten gegossenen Stiftaufbau erstellt der Zahnarzt zunächst einen Kieferabdruck. Anhand dieses Abdruckes fertigt ein zahntechnisches Labor den Zahnersatz aus den bereits zuvor genannten Materialien an. Den fertigen Zahn verankert er später mit einem speziellen Zement im Zahnstumpf.

Wie viel kostet ein Stiftzahn und was bezahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für einen Stiftzahn richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand der Behandlung und dem verwendeten Material. Vorkonfektionierte Stifte sind deutlich preisgünstiger als individuell angefertigte. Eine Stiftkrone aus Keramik ist circa doppelt so teuer wie eine Kunststoffkrone. Grob können Sie mit einem Betrag von 500 bis 1.000 Euro rechnen. Die Krankenkassen übernehmen davon nur einen befundorientierten Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung.

Die Übernahme der vollen Kosten durch die gesetzlichen Kassen ist nur in Härtefällen vorgesehen. Haben Sie nur ein geringes Einkommen, erhalten Sie den doppelten (Grund-)Festzuschuss. Im Durchschnitt liegt der von Kassenpatienten zu zahlende Eigenanteil bei etwa 400 bis 650 Euro. Durch das ordnungsgemäße Führen Ihres Bonusheftes über einen Zeitraum von fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Haben Sie zehn Jahre lang alle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen und Ihr Bonusheft abstempeln lassen, steigt der Zuschuss nochmals um zehn Prozent.

Bietet Ihnen Ihr Zahnarzt eine adhäsive Befestigung des Stiftzahns mit Kunststoffklebern an, handelt es sich um eine Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Sie aus eigener Tasche finanzieren müssen. Gleiches gilt, wenn Sie sich aufgrund der besseren Verträglichkeit und Optik für keramische Stifte oder Karbonfaserstifte entscheiden. Der Kassenanteil bezieht sich ausschließlich auf als Regelleistung definierte Nichtedelmetalle.