Ästhetische Zahnheilkunde – Schönheitskur für die Zähne

Ein strahlendes Lächeln wäre nur halb so schön ohne gesunde, ebenmäßige und blendend-weiße Zähne. Ob im Privatleben oder im Beruf – perfekt gepflegte Zähne kommen an und sind zugleich ein Plus für Selbstbewusstsein und Wohlbefinden. Die Ästhetische Zahnheilkunde hat es sich zum Ziel gesetzt, das menschliche Gebiss nicht nur nach medizinischen Aspekten zu sanieren, sondern dabei ein harmonisches, natürlich wirkendes Gesamtbild von Zähnen und Gesicht zu erzeugen.

Übersicht dieses Artikels

Definition: Ästhetische Zahnheilkunde

Die Ästhetische Zahnheilkunde ist eine Wissenschaftsdisziplin, deren Hauptaufgabe darin liegt, zahnärztlich restaurative Maßnahmen unter Beachtung ästhetischer Grundsätze durchzuführen. Sie baut auf allen anderen Bereichen der Zahnheilkunde auf und ergänzt diese um die ganzheitliche Betrachtung der Gesichtsharmonie. Neuste Materialien und Technologien helfen dabei, das natürliche Aussehen der Zähne sowie deren Funktion bestmöglich wiederherzustellen.

Spezialisten für Ästhetische Zahnheilkunde

Zahnärzte und Zahntechniker, welche die Ästhetische Zahnmedizin als Tätigkeitsschwerpunkt in ihrer Praxis ausweisen wollen, benötigen eine spezielle Ausbildung. Diese wird seit 2001 von der DGÄZ (Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde e.V.) angeboten, die bei erfolgreichem Abschluss der Qualifikation das Zertifikat „Spezialist für Ästhetik und Funktion in der Zahnmedizin/Zahntechnik der DGÄZ“ verleiht.

Ein Zahnarzt, der sich zum Spezialisten ausbilden lassen möchte, muss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und sechzehn Fortbildungskurse (= 256 Fortbildungsstunden) nachweisen. Als theoretische Grundlage gilt außerdem das „DGÄZ-APW-Curriculum Ästhetische Zahnmedizin“. Die Ausbildung selbst umfasst folgende Themen:

Für Zahnärzte:

  • Grundlagen der Ästhetik
  • ästhetische Planung und Therapie
  • Funktion und Gesamtsanierungskonzepte
  • Parodontologie, Implantologie, Endodontie
  • Komposit, Keramik, Kronen & Brücken
  • Teilprothetik, Hybridprothetik, Totalprothetik

Für Zahntechniker:

  • Grundlagen der Ästhetik
  • Planungskonzepte, Funktion
  • CAD/CAM
  • Implantologie
  • Keramik, Kronen & Brücken
  • Teilprothetik, Hybridprothetik, Totalprothetik

Einsatzgebiete der ästhetischen Zahnheilkunde

Menschen, die von Natur aus schöne Zähne haben, können sich glücklich schätzen. Durch konsequent betriebene Mundhygiene können sie selbst dazu beitragen, dass ihr Gebiss bis ins hohe Alter seine jugendlich frische Ausstrahlung behält. Im günstigsten Fall besteht die Unterstützung durch die Ästhetische Zahnheilkunde lediglich in einer regelmäßigen Professionellen Zahnreinigung (PZR) als Prophylaxe-Maßnahme.

Die Ästhetische Zahnmedizin setzt dort an, wo verfärbte oder zerstörte Zähne, Zahnfehlstellungen, Zahndefekte oder entzündetes Zahnfleisch das Gesamtbild stören oder sogar den Eindruck der Vernachlässigung vermitteln. Dabei orientiert sie sich nicht an idealisierten Vorbildern, sondern an der Natur. Bei Füllungen, Inlays, Veneers, Kronen oder Zahnersatz wird ein Spezialist für Zahnästhetik immer versuchen, kleine, für den Patienten typische Unregelmäßigkeiten in dezenter Form mit einzubeziehen, anstatt die Zähne unnatürlich aneinanderzureihen wie Klaviertasten.

Behandlungsspektrum der Ästhetischen Zahnmedizin

Die Ästhetische Zahnheilkunde bietet unterschiedlichste Methoden zur Optimierung der Zahnästhetik an, die zugleich auch einen positiven Effekt auf die Mundgesundheit haben. So erleichtert beispielsweise die kieferorthopädische Ausformung der Zahnbögen die Pflege der Zähne, während Restaurationen wie Füllungen und Kronen für den Zahnerhalt erforderlich sind. Zu den gängigsten Verfahren der Ästhetischen Zahnmedizin gehören:

Veneers

Veneers sind hauchdünne Verblendschalen aus Keramik, die vor allem im Frontzahnbereich zum Einsatz kommen. Moderne Veneer-Techniken ermöglichen es, Zähne schonend zu korrigieren. Beim direkten Veneering mit Kompositen entfällt häufig sogar das Beschleifen der Zähne.

Inlays

Bei Inlays handelt es sich um kleine, passgenaue Werkstücke aus Gold, Keramik oder Kunststoff, die, in den Zahn eingeklebt, der Wiederherstellung karies- und verschleißgeschädigter Seitenzähne, insbesondere ihrer Kauflächen, dienen.

Kronen und Brücken

Mit Kronen und Brücken lassen sich zerstörte und fehlende Zähne unsichtbar ersetzen. In einem Zahnlabor exakt nach Maß angefertigt, gewährleistet dieser Zahnersatz ein völlig natürliches Zahngefühl bei gleichzeitig optimaler Funktion.

Implantate

Implantate bieten die Möglichkeit, Lücken im Gebiss zu schließen, ohne dabei die benachbarten Zähne zu beschädigen. Anstelle der natürlichen Zahnwurzel in den Kieferknochen gesetzt, wachsen sie fest ins Gewebe ein und bilden damit ein stabiles Fundament für Zahnkronen, Brücken oder auch komplette Prothesen.

Bleaching

Die verschiedenen Bleaching-Verfahren dienen dazu, einzelne Zähne oder auch ganze Zahnreihen aus ästhetischen oder kosmetischen Gründen aufzuhellen. Welche Methode zur Anwendung kommt, hängt von der Ursache der Verfärbung und deren Ausmaß ab.

Kieferorthopädie

Mit den modernen Methoden und Apparaturen der Kieferorthopädie lassen sich selbst komplizierte Zahnfehlstellungen korrigieren. Das Geradestellen von Zähnen verbessert nicht nur Gebissfunktionen wie Kauen und Sprechen, sondern ist oft auch die Voraussetzung für einen optimal gestalteten Zahnersatz.

Wie hoch sind die Kosten und was zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für eine Zahnrestauration hängen im Wesentlichen von der jeweiligen Technik und den eingesetzten Materialien ab. So beginnen kleine zahnfarbene Füllungen bei einer Zuzahlung von 35 Euro, während ein vollständig mit hochästhetischer Keramik ummantelter Zahn bis zu knapp 1.000 Euro kosten kann.

Ob sich die gesetzlichen Krankenkassen oder die privaten Kostenerstatter an den Aufwendungen für die Behandlung beteiligen, richtet sich danach, ob es sich um einen rein kosmetischen Eingriff handelt oder ob eine medizinische Indikation vorliegt. Ist Letzteres der Fall, werden die Kosten je nach Versicherung, Vertragslage und Befund zumindest teilweise erstattet.