Kieferorthopäden befassen sich mit der Diagnose und Therapie von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Nicht nur Kinder und Jugendliche lassen sich hier mit einer Klammer versorgen, auch Erwachsene entscheiden sich immer häufiger für eine kieferorthopädische Behandlung – sei es aus gesundheitlichen oder rein ästhetischen Gründen. Nützliche Informationen zu den Behandlungsschwerpunkten der Kieferorthopädie sowie zu Ablauf und Kosten der Therapie erhalten Sie hier.

Übersicht dieses Artikels

Behandlungsschwerpunkte der Kieferorthopädie

Sind die Zähne schief oder befinden sich Ober- und Unterkiefer nicht in der korrekten Position zueinander, kann der Kieferorthopäde helfen. Er überprüft Zähne und Kiefer auf Fehlstellungen wie etwa zu weit vorstehende Schneidezähne oder einen zurückliegenden Unterkiefer und erstellt anschließend einen Therapieplan. Meist kommt eine Klammer zum Einsatz, die die Zähne über einen Zeitraum von mehreren Jahren in die gewünschte Form verschiebt. So wird nicht nur die Lebensdauer der Zähne erhöht, der Patient profitiert auch von einem schöneren Lächeln. Auch Personen, die unter einer Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) leiden - eine Funktionsstörung des Kiefergelenks - haben in einem Kieferorthopäden den passenden Ansprechpartner.

Wann ist eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden notwendig?

Die Behandlung durch einen Kieferorthopäden ist in vielen Fällen sinnvoll oder sogar unerlässlich – beispielsweise dann, wenn die vorhandenen Anomalien die Zahngesundheit gefährden. Auch Probleme beim Sprechen oder Kauen sprechen für eine kieferorthopädische Behandlung.

Eine Behandlung durch einen Kieferorthopäden kann jedoch auch aus ästhetischen Gründen erforderlich oder zumindest erwünscht sein. Schiefe Zähne und auffällige Zahnlücken werden von den Betroffenen häufig als Makel empfunden, sodass es ratsam ist, sich umfassend über eine mögliche Therapie beraten zu lassen.

Wie läuft die kieferorthopädische Behandlung ab?

Die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich über mehrere Jahre. Das liegt zum einen daran, dass – bei Kindern und Jugendlichen – das natürliche Wachstum genutzt wird. Darüber hinaus dürfen nur schwache Kräfte zum Einsatz kommen, damit der Zahnhalteapparat nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Die Therapie setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

  • gründliche und umfassende Diagnostik
  • Erstellung eines individuellen Therapieplans
  • Behandlungsphase mit regelmäßigen Kontrollen und Anpassungen
  • Erhaltungsphase

1. Diagnostik

Im ersten Schritt nimmt der Kieferorthopäde eine ausführliche Untersuchung der Zähne und des Kiefergelenks vor. Anschließend wird ein Abdruck vom Ober- und Unterkiefer angefertigt, mit deren Hilfe ein Gipsmodell der Zähne hergestellt werden kann. Dieses Gipsmodell benötigt der Kieferorthopäde, um die Zahnstellung des Patienten beurteilen und eine genaue Vermessung der Platzverhältnisse im Kiefer vornehmen zu können. Röntgenaufnahmen unterstützen den Arzt zudem dabei, die Zahnentwicklung und das individuelle Wachstumsmuster des Schädels zu beurteilen.

2. Therapieplan

Nachdem der Kieferorthopäde sich ein umfangreiches Bild gemacht hat, folgt ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten. Der Arzt erklärt die individuelle Diagnose sowie den geplanten Ablauf der Behandlung samt der dazu erforderlichen Geräte und Apparaturen. Auch die Therapiedauer und die Kosten der Behandlung können in diesem Gespräch erörtert werden. Der Patient erhält anschließend einen Behandlungsplan, der der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen ist.

3. Behandlungsphase

Zu Beginn der Behandlungsphase gliedert der Kieferorthopäde die Zahnspange ein. Sofern es sich um eine herausnehmbare Klammer handelt, erhält der Patient alle notwendigen Informationen zu deren Handhabung. Danach folgt alle sechs bis acht Wochen eine Kontrolluntersuchung mit eventuellen Anpassungen der Zahnspange. Es ist ausgesprochen wichtig, dass der Patient die Apparaturen regelmäßig trägt und die Anweisungen zur Mundhygiene genau befolgt, um den Behandlungserfolg zu sichern.

4.Stabilisierungsphase

Auch dann, wenn der angestrebte Behandlungserfolg erreicht wurde, darf die Therapie nicht einfach abgebrochen werden. Stattdessen folgt eine sogenannte Stabilisierungsphase, in der die jeweiligen Apparaturen weiter getragen werden müssen – meist über einen Zeitraum von zwölf bis 24 Monaten. Das Gebiss muss sich erst festigen, bevor der Patient vollständig auf die Zahnspange verzichten darf. Nach dem Tragen einer festsitzenden Spange wird häufig ein sogenannter Retainer – das heißt ein fest hinter den Frontzähnen eingeklebter Draht – verwendet, der über mehrere Jahre im Mund verbleibt.

Ab welchem Alter sollen Kinder kieferorthopädisch behandelt werden?

Ab wann ein Kind kieferorthopädisch behandelt werden sollte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der individuellen Entwicklung sowie von Art und Ausmaß eventueller Anomalien. In der Regel werden Behandlungen erst ab dem neunten Lebensjahr vorgenommen. Eine erste Untersuchung ist jedoch bereits im Kindergarten sinnvoll, um sicherzustellen, dass sich Gebiss und Kiefer korrekt entwickeln. Im Abstand von ein bis zwei Jahren folgen Kontrolluntersuchungen, und zwar so lange, bis feststeht, ob eine Behandlung notwendig ist oder nicht.

Welche Möglichkeiten einer kieferorthopädischen Behandlung gibt es für Erwachsene?

Auch bei Erwachsenen hat eine kieferorthopädische Behandlung gute Erfolgschancen. Allerdings ist zu beachten, dass die therapeutischen Möglichkeiten aufgrund des fehlenden Wachstums eingeschränkt sind. Außerdem muss das Gebiss insgesamt in einem guten Zustand sein. Liegt eine leichte oder mittelschwere Fehlstellung vor, so kann diese meist mithilfe von herausnehmbaren Kunststoffschienen korrigiert werden. In allen anderen Fällen ist eine feste Spange erforderlich, die jedoch unsichtbar auf der Innenseite der Frontzähne angebracht werden kann.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung?

Sofern die Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zwischen dem zehnten und 18. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen. Geht die Behandlung über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, müssen jedoch Zuzahlungen in Kauf genommen werden – beispielsweise für zahnfarbene Brackets oder für die Verwendung hochelastischer Drähte. Bei Erwachsenen wird die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, die Fehlstellungen sind so gravierend, dass auch ein chirurgischer Eingriff erforderlich ist. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung in der Regel nur nach einem Unfall.

Fazit

Die Kieferorthopädie hat einen festen Platz im Bereich der Zahnheilkunde. Kinder und Jugendliche, deren Zähne schief wachsen, erhalten hier ebenso Hilfe wie Erwachsene, deren Kiefergelenk nicht einwandfrei funktioniert. Nach der Behandlung profitiert der Patient nicht nur von einem gesunden Kauapparat, sondern zugleich von einem schönen Lächeln.