Was versteht man unter dem Festzuschuss?
Der Festzuschuss ist ein fester Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für medizinisch notwendigen Zahnersatz bezahlt. Die Höhe dieses Betrags, richtet sich nicht nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem zugrundeliegenden Zahnbefund. Deshalb spricht man auch von einem befundbezogenen Festzuschuss.
Für jeden Befund ist festgelegt, welche Versorgung als sogenannte Regelversorgung gilt. Diese orientiert sich an einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung nach aktuellem zahnmedizinischem Standard. Auf Grundlage dieser Regelversorgung berechnet die Krankenkasse den Zuschuss – unabhängig davon, ob sich Patienten später für eine aufwendigere oder ästhetisch hochwertigere Lösung entscheiden.
Der Festzuschuss entspricht grundsätzlich 60 Prozent der festgelegten Regelversorgung. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen, sofern kein erhöhter Zuschuss oder eine Härtefallregelung greift.