Was versteht man unter dem Festzuschuss?

Der Festzuschuss ist ein fester Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für medizinisch notwendigen Zahnersatz bezahlt. Die Höhe dieses Betrags, richtet sich nicht nach der gewählten Versorgung, sondern nach dem zugrundeliegenden Zahnbefund. Deshalb spricht man auch von einem befundbezogenen Festzuschuss.

Für jeden Befund ist festgelegt, welche Versorgung als sogenannte Regelversorgung gilt. Diese orientiert sich an einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung nach aktuellem zahnmedizinischem Standard. Auf Grundlage dieser Regelversorgung berechnet die Krankenkasse den Zuschuss – unabhängig davon, ob sich Patienten später für eine aufwendigere oder ästhetisch hochwertigere Lösung entscheiden.

Der Festzuschuss entspricht grundsätzlich 60 Prozent der festgelegten Regelversorgung. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen, sofern kein erhöhter Zuschuss oder eine Härtefallregelung greift.

Welche Leistungen werden übernommen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt ausschließlich den festgelegten Zuschuss zur Regelversorgung. Welche Versorgung vorgesehen ist, hängt vom jeweiligen Befund ab.

Typische Beispiele für eine Regelversorgung sind:

  • eine Krone bei einem stark geschädigten Zahn
  • eine Brücke zum Ersatz eines einzelnen fehlenden Zahnes
  • eine herausnehmbare Teil- oder Vollprothese bei größerem Zahnverlust

Entscheiden sich Patienten aber dennoch für eine hochwertigere Versorgung, z.B vollkeramische Kronen oder implantatgetragenen Zahnersatz, bleibt der Festzuschuss gleich. Die zusätzlichen Kosten müssen dann selbst übernommen werden. Je nach gewählter Behandlung können so erhebliche Eigenanteile entstehen. Deshalb ist es ratsam sich vor Beginn jeder Versorgung über die verschiedenen Behandlungsoptionen und die damit verbundenen Kosten zu informieren.

Das Bonusheft erhöht den Zuschuss

Viele Versicherte können ihren Festzuschuss deutlich erhöhen, wenn sie regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gehen. Voraussetzung ist ein lückenlos geführtes Bonusheft.

Die gesetzlichen Zuschüsse erhöhen sich wie folgt:

• 60 Prozent ohne Bonus

• 70 Prozent nach fünf Jahren regelmäßiger Vorsorge

• 75 Prozent nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge

Schon die jährliche Kontrolluntersuchung kann sich somit langfristig finanziell auszahlen. 

Fakt: Wer sein Bonusheft konsequent führen lässt, reduziert den späteren Eigenanteil oft erheblich.

Wann müssen Patientinnen und Patienten selbst bezahlen?

Viele Menschen wünschen sich möglichst unauffälligen und langlebigen Zahnersatz. Moderne Materialien und Implantate bieten häufig ästhetische und funktionelle Vorteile gegenüber der Regelversorgung. Allerdings steigen dadurch meist auch die Behandlungskosten.

Zu den häufigen Gründen für höhere Eigenkosten gehören:

  • Vollkeramikkronen statt Metallkronen
  • implantatgetragene Versorgungen
  • aufwendigere zahntechnische Arbeiten
  • besondere ästhetische Wünsche

Gerade bei Implantaten besteht häufig ein Missverständnis. Denn auch bei Implantaten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten des Implantats selbst, sondern zahlt lediglich den Festzuschuss für die entsprechende Regelversorgung. 

Der Heil- und Kostenplan schafft Transparenz

Vor Beginn einer Versorgung erstellt die behandelnde Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Dieser enthält den Befund, die geplante Behandlung, die voraussichtlichen Gesamtkosten sowie den zu erwartenden Festzuschuss der Krankenkasse. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse sollte die Behandlung beginnen. So wissen Versicherte im Vorfeld, welche Kosten übernommen werden und welcher Eigenanteil verbleibt.

Zusätzlich zeigt die Zahnarztpraxis mögliche Behandlungsalternativen auf. Dadurch können Patienten gemeinsam mit ihrem Behandlungsteam entscheiden, welche Versorgung sowohl medizinisch als auch finanziell sinnvoll ist.

Härtefallregelung bei geringem Einkommen

Nicht alle Versicherten können hohe Eigenanteile problemlos tragen. Deshalb sieht der Gesetzgeber eine Härtefallregelung vor. Erfüllen Versicherte bestimmte Einkommensgrenzen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung vollständig. Wenn dennoch eine hochwertigere Versorgung gewählt wird, müssen lediglich die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst bezahlt werden.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die jeweilige Krankenkasse anhand der persönlichen Einkommensverhältnisse. Deshalb lohnt es sich, bereits vor der Behandlung nachzufragen, ob ein Härtefallantrag möglich ist.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Viele Menschen entscheiden sich für eine private Zahnzusatzversicherung, da der Festzuschuss häufig nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Je nach Tarif übernimmt diese einen Teil oder sogar einen Großteil der verbleibenden Eigenkosten. Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, hängt unter anderem vom Alter, der Zahngesundheit und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Besonders bei aufwendigen Versorgungen oder Implantaten kann sie die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Letztlich bietet das Festzuschusssystem eine verlässliche Grundlage für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch unterscheiden sich die Eigenanteile je nach Befund und gewählter Versorgung teilweise erheblich. 

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