Ist die natürliche Zahnkrone, das heißt der äußerlich sichtbare Teil des Zahns, zu stark beschädigt, schlägt der Zahnarzt oft das Anbringen einer Zahnkrone vor. Das ist dann der Fall, wenn der Zahnstumpf noch stabil genug ist und noch mindestens 50 Prozent Zahnsubstanz vorhanden sind.

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Was ist eine Zahnkrone?

Der Einsatz von Kronen kommt infrage, wenn man mit Zahnfüllungen den durch Karies oder einen Unfall beschädigten Zahn nicht mehr reparieren kann. Ein weiterer Grund, eine Überkronung durchzuführen, ist, dass ein wurzelbehandelter Zahn ohne die künstliche Zahnkrone zu schnell brechen würde. Außerdem setzt der Zahnmediziner auch Pfeilerzähnen Kronen auf. Das sind Zähne, die der Verankerung von Brücken oder herausnehmbarem Zahnersatz dienen.

Die im zahntechnischen Labor nach einem Abdruck angefertigte Krone wird dem natürlichen Zahn entsprechend als Backen-, Schneide-, Mahl- oder Eckzahn geformt und dem Zahnstumpf wie ein Hut aufgesetzt. Sie stabilisiert die noch erhaltene Zahnsubstanz und sorgt dafür, dass man die Beschädigung nicht sieht.

Zahnkronen heben sich farblich meist nicht von ihrer natürlichen Umgebung ab. Damit man mit ihnen gut kauen kann, sind sie weder zu hoch noch zu niedrig. Außerdem ist der Abstand zu den benachbarten Zähnen nicht zu groß.

Kronen sitzen idealerweise so exakt auf dem Zahnstumpf, dass es weder zu Karies noch zu Zahnfleischentzündungen kommt. Passt der Zahnersatz, befestigt man ihn dauerhaft mit Zement oder - provisorisch als Kunststoff-Krone - mit einer speziellen Klebe-Technik.

Nach der Vorbehandlung des zu überkronenden Zahns sind bestimmte Wartezeiten einzuhalten, bevor man die Zahnkrone aufsetzt. Denn kommt es später zu Komplikationen, muss der Zahnarzt sie erst aufwändig entfernen. Nach einer Wurzelkanal-Behandlung sind das beispielsweise 4 bis 6 Monate, nach dem Einsetzen eines Zahnimplantats 3 bis 6 Monate. In beiden Fällen muss vor der Überkronung eine Röntgenkontrolle erfolgen.

Was ist eine Implantatkrone?

Eine Implantatkrone ist eine Krone, die sich auf einem Zahnimplantat befindet. Man schraubt sie der künstlichen Zahnwurzel direkt auf, wenn es sich um ein einteiliges Implantat handelt. Bei zweiteiligen Implantaten setzt man sie auf das Abutment (Implantat-Aufbau).

Implantatkronen bestehen entweder aus Vollkeramik (beispielsweise für den Frontzahn-Bereich) oder aus Verbundmaterialien: Man überzieht eine Metallkappe mit Keramik, sodass die Implantatkrone farblich bestmöglich zu den benachbarten Zähnen passt.

Arten von Zahnkronen

Standardmäßig verwendet man dort, wo die Krone nicht sichtbar ist, eine Vollgusskrone. Das ist beispielsweise im Backenzahn-Bereich der Fall. Sie besteht vollständig aus Metall, meist aus NEM-Werkstoffen. So bezeichnet der Zahnmediziner kostengünstige Legierungen, die kein Edelmetall enthalten. Wer mehr investieren möchte, kann sich auch eine Zahnkrone aus einer Goldlegierung anfertigen lassen.

Vollgusskronen sind ausgesprochen langlebig und eignen sich dank ihrer Robustheit gut zur Verankerung von Brücken. Allerdings ist ihre hohe Wärme-Leitfähigkeit gewöhnungsbedürftig. Sie zeigt sich dann, wenn der Patient etwas Heißes trinkt oder isst.

Verblendkronen (VMK-Kronen, Verbund-Metall-Keramik-Kronen) haben eine Goldhülse als Kern, den man ganz oder teilweise mit auf die anderen Zähne farblich abgestimmter Keramik überzieht. VMK-Kronen gehören zu den von Zahnärzten am häufigsten verwendeten Zahnkronen.

Vollkeramikkronen bestehen aus Porzellan (Vollkeramik). Man nennt sie auch Mantelkronen oder Jacketkronen und verwendet sie ausschließlich im sichtbaren Teil des Gebisses wie beispielsweise im Bereich der Front- und Schneidezähne. Vollkeramik-Kronen sehen natürlichen Zähnen sehr ähnlich, sind aber wesentlich härter als diese. Sie sind sehr gut bio-verträglich und haben den Vorteil, dass sich bakterielle Zahnbeläge auf ihnen nicht so stark ablagern wie zum Beispiel auf Kunststoff-Kronen.

Zahnkronen aus Kunststoff verwendet der Zahnmediziner in der Regel nur als Provisorium, da sich Kunststoff schneller abnutzt als andere Kronen-Materialien. Außerdem verfärben sie sich nach etwa 8 Jahren, wenn der Patient sie als Dauerprovisorium trägt.

Stiftkronen (Kronen mit Stiftaufbau, Stiftzähne) verankert man mithilfe eines Stiftes im Zahn. Dafür kommen Metallschrauben oder Metallstifte, aber auch Keramik und Kompositmassen zum Einsatz. Stiftkronen verwendet der Zahnmediziner ausschließlich bei Zähnen mit bereits totem Nerv, also nach beendeter Wurzelbehandlung.

Ist der sichtbare Teil des natürlichen Zahnes nicht in Mitleidenschaft gezogen, setzt man eine Teilkrone auf. Sie bedeckt dann den nicht sichtbaren Zahnbereich. Teilkronen sind nicht so belastbar wie Vollkronen.

Vorteile und Nachteile von Zahnkronen

Vorteile

Kronen bieten viele Vorteile. Sie sind ein

  • fester Zahnersatz
  • langlebiger Zahnersatz, wobei die Lebensdauer unter anderem von dem dafür verwendeten Material abhängt

Sie

  • schützen den darunter befindlichen Zahnstumpf
  • fühlen sich im Mund genauso an wie eine natürliche Zahnkrone
  • sind mit Ausnahme von Kunststoff Kronen genauso belastbar wie gesunde natürliche Zahnkronen
  • können im Farbton an die umliegenden Zähne angepasst werden, sodass das Gebiss natürlich wirkt

Nachteile

Zahnkronen haben den Nachteil, dass man den natürlichen Zahn vor dem Aufsetzen der Krone abschleifen muss. Denn sonst könnte es passieren, dass der Zahnersatz nicht exakt sitzt und dem Zahnpatienten Probleme bereitet.

Problematisch ist, dass man beim Abschleifen mehr Zahnsubstanz entfernt als zum Beispiel zum Anpassen einer Füllung notwendig ist. Nach dem Abschleifen ist nur noch das Dentin vorhanden. So nennt der Zahnarzt das gelbliche Zahnbein unter dem hellen Zahnschmelz. Dadurch wird der Zahn auch empfindlicher.

Wie viel kosten Zahnkronen?

Die Frage, wie viel eine Krone kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, da jede Zahnkrone eine Maßanfertigung ist, die speziell an die individuelle Mundsituation des Patienten angepasst ist. Außerdem unterscheiden sich die Zahnärzte in Bezug auf die von ihnen in Rechnung gestellten Kosten. Das betrifft nicht nur ihren eigenen Einsatz, sondern auch den des zahntechnischen Labors, mit dem der betreffende Zahnarzt zusammenarbeitet.

Hinzu kommen natürlich noch die Kosten für das verwendete Kronen-Material. Vollkeramik-Kronen beispielsweise sind generell teurer als VMK-Kronen. Teilkronen berechnet man anders als Vollkronen, die den gesamten Zahn bedecken.

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält nach der Vorbereitung des Zahnstumpfes (Entfernung kariöser Stellen, Anlegen einer Aufbau-Füllung, Abschleifen des Zahnschmelzes, Anbringen eines Provisoriums) und dem Anfertigen von Röntgen-Bildern und eines Abdrucks für das Zahnlabor einen von der Zahnarztpraxis erstellten Heil- und Kostenplan (HKP), also eine Art Kostenvoranschlag. So kann er in etwa abschätzen, was später an Kosten auf ihn zukommt.

Der Patient reicht den Heil- und Kostenplan beim zuständigen Leistungsträger ein und lässt ihn sich genehmigen. Liegt eine medizinische Indikation vor - das heißt, ist die Behandlung für seine Gesundheit notwendig - übernimmt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem im Jahr 2005 festgelegten Festzuschuss-System. In besonderen Fällen bezahlt die Krankenkasse die für die Zahnkrone anfallenden Kosten sogar vollständig. Patienten mit lückenlos geführtem Bonusheft müssen weitere 20 bis 30 Prozent weniger bezahlen.

Wählt der Patient jedoch eine von der Regelversorgung abweichende Krone, muss er die dann entstehenden zusätzlichen Kosten selbst tragen.

Zahn-Patienten, die privat krankenversichert sind, benötigen keinen Heil- und Kostenplan zur Vorlage beim Leistungsträger. Es empfiehlt sich jedoch, ihn trotzdem erstellen zu lassen, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.